08.01.01 (Bayern) Rüsten und Bedienen von Maschinen und Anlagen
- Laufende Nr
- 461
- SYS_1
- 08
- SYS_2
- 08.01
- SYS_3
- 08.01.01
- SYS_4
- 08.01.01
- ORGEINHEIT
- Bearbeitung
- UNB
- Produktion
- AUFGFAM
- Produktion Maschinen/Anlagen
- ERAAA
- Rüsten und Bedienen von Maschinen und Anlagen
- Tarifgebiet
- Bayern
- BAY
- 4
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Bearbeitungsmaschine/-n (z. B. mehrachsig und/oder mehrspindlig) und Anlage/-n mit Teilen und/oder Materialien beschicken bzw. bestücken. Maschinen- und Anlagenlauf auslösen und überwachen. Bei Störfällen Maschinen- und Anlagenlauf unterbrechen. Korrektur bei Maßabweichungen.
Störungen an Bearbeitungsmaschine/-n und Anlage/-n (z. B. Werkzeugbruch, Kühlmittelstörungen) beheben bzw. beheben lassen. Werkzeuge nach Arbeitsanweisung/Vorgabe neu justieren. Maschine/-n und Anlage/-n in der Serienfertigung (z. B. konventionell oder CNC-gesteuerte Maschine/-n und Anlage/-n, auch unterschiedliche Fertigungsverfahren) nach Arbeitsanweisung/Vorgabe und Unterlage (z. B. Rüstplan, ggf. mit Zeichnung), mit teilweise voreingestellten, definierten Werkzeugen rüsten und Messeinrichtungen (z. B. Mehrstellenmessgerät) einstellen. Werkzeugwechsel durchführen. Teile und Materialien bereitstellen. Vorgegebene Parameter (z. B. Schnittwerte) nach Rüstplan einstellen. Probeteil fertigen, abnehmen lassen ggf. Maße und Schnittwerte korrigieren. Werkzeugwechsel nach Arbeitsanweisung/Vorgabe. Bezugspunkte anfahren. Prüfen von Teilen z. B. auf Maßhaltigkeit und Vollständigkeit mit einfach zu handhabenden Messmitteln und Unterlagen (z. B. nach Prüfplan ggf. Zeichnung). Messergebnisse dokumentieren. Fehlerhafte Teile aussortieren, ggf. nacharbeiten. Wartungs-/Reinigungsarbeiten nach Plan durchführen.
BBG
Das Rüsten mit teilweise voreingestellten Werkzeugen von Bearbeitungsmaschine/-n und Anlage/-n (auch unterschiedlicher Fertigungsverfahren) verbunden mit der Einstellung von Parametern nach Rüstplan, dem Einstellen von Mehrstellenmessgeräten, der Nachbearbeitung von Teilen und der Durchführung von Wartungsaufgaben nach Plan ist eine Tätigkeit höherer Schwierigkeit. Diese Tätigkeit erfordert Kenntnisse und Fertigkeiten, die über die Anforderungen der EG 3 hinaus gehen und durch eine zusätzliche aufgabenbezogene Qualifikation erworben werden.